WEG-Verwaltung: Die Abkürzung WEG steht für Wohnungseigentümergemeinschaft.

Was ist eine WEG-Verwaltung?

Eine Immobilie, die aus mehreren Wohnungen besteht, ist aufgeteilt in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Das Sondereigentum ist das Eigentum an der Wohnung selbst. Das Gemeinschaftseigentum ist das Eigentum am „Rest“ (z.B. Gemeinschaftsräume, Keller, Treppenhaus, Außenanlagen etc.). Alle Eigentümer sind anteilig am Gemeinschaftseigentum beteiligt.

Bei der WEG-Verwaltung handelt es sich um die Hausverwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Grundlage dafür sind das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), die Teilungserklärung sowie die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft.


Welche Aufgaben übernehmen wir bei der WEG-Verwaltung?

Die Aufgaben des Hausverwalters sind umfangreich:

Kaufmännische und organisatorische Verwaltung

  • Abrechnung der Kosten
  • Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans
  • Einrichtung eines Treuhandkontos auf Namen der WEG
  • Einberufung, Organisation und Leitung der jährlichen Eigentümerversammlung
  • Abschluss von Verträgen (Versicherungen, Versorgungsunternehmen etc.)

 Technische Verwaltung

  • regelmäßige Objektbegehungen
  • Vorbereitung und Abwicklung von Reparaturen und Sanierungen

… und noch vieles mehr

 Hier finden Sie unseren kompletten Leistungskatalog WEG-Verwaltung:
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