„Die Grundstücks- und Immobilienbewertung (auch veraltet Güterabschätzung) ist ein durch Rechtsvorschriften geregeltes Verfahren, das durch die Anwendung fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Sachkenntnis einen Verkehrswert (Marktwert) für bebaute und unbebaute Grundstücke (Immobilie) zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ermittelt.“ (Quelle: www.wikipedia.de)

Wählen Sie für Ihren individuellen Bedarf zwischen zwei Gutachtenformen:

Kurzgutachten.

Das Kurzgutachten eignet sich vor allem

  • für Nachlassregelungen und Erbauseinandersetzungen
  • für Vermögensauseinandersetzungen bei Scheidungsangelegenheiten (als Grundlage für einen internen Ausgleich)
  • bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie

Inhalt

  • Es enthält alle wertrelevanten Merkmale.
  • Es verzichtet auf Bau- und Bodenbeschreibung, Beschreibung der Lage, auf Bilder, Pläne und Lageplan.

Verkehrswertgutachten.

Das Verkehrswertgutachten nach §194BauGB ist geeignet:

  • zur Vorlage bei Gericht
  • für alle, die einen detaillierten und umfassenden Bericht benötigen.

Inhalt

  • Es enthält alle wertrelevanten Merkmale.
  • Es enthält  eine umfangreiche Bau- und Bodenbeschreibung der Immobilie, Mikro- und Makrolage sowie Bilder, Pläne und Lageplan. Auch Personen, die die Immobilie nicht kennen, können sich so ein Bild davon machen.

Der ermittelte Marktwert ist in beiden Fällen gleich!  Das Kurzgutachten kann bei Bedarf auf ein Verkehrswertgutachten erweitert werden. Der Aufwand und damit auch die Kosten für das Kurzgutachten sind geringer als für das Verkehrswertgutachten.


Abgerechnet wird auf Grundlage der HOAI (Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure).

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